Skip to main content

Aktuelles

Elternbrief zum Schuljahresbeginn

pdf2021-09-08_Schuljahresbeginn_Elternbrief.pdf530.24 kB  pdf2021-08-27_CoronaVO-Schule.pdf42.34 kB  pdf2021-08-27_Neuerungen-für-die-Schulen-durch-die-Corona-Verordnung-Schule.pdf3.31 MB  pdf2021-09-08_210902_MIN_Testpflicht.pdf71.71 kB

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns sehr auf das neue Schuljahr 2021/22, auf ein gesundes Wiedersehen und das Kennenlernen der neuen Schülerinnen und Schüler.

Nach den Ferien beginnt der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 und 6 - 10 am Montag, 13.09.2021 um 08.00 Uhr (offener Anfang) bzw. 08.15 Uhr und endet um 12.30 Uhr. Die Frühbetreuung findet ab 6.45 Uhr statt.

Am Dienstag, 14.09.2021 ist der erste Schultag für die neuen Fünftklässler nach Plan. Um 16.00 Uhr findet hier eine Einschulungsfeier in der Turn- und Festhalle statt. Detaillierte Informationen hierzu gehen den betroffenen Eltern in einem separaten Schreiben zu.

Am Dienstag, 14.09.2021 findet für die Eltern der künftigen Erstklässler um 19.30 Uhr in der Turn- und Festhalle ein Klassenpflegschaftsabend statt.

Über die Einschulungsfeierlichkeiten der neuen Erstklässler werden die betroffenen Eltern in einem separaten Schreiben informiert.

Die Klassenpflegschaften finden ab der dritten Unterrichtswoche statt. Da wir aufgrund der Pandemie das Abstandsgebot voraussichtlich noch wahren müssen, finden an einem Abend nur die Elternabende von 2 Klassenstufen statt. Diese sind wie folgt terminiert:

Klassenstufe 2:           Mo, 27.09.2021 um 19 Uhr, Turn- und Festhalle Villingendorf

Klassenstufe 3:           Di, 28.09.2021 um 19 Uhr, Turn- und Festhalle Villingendorf

Klassenstufe 4:           Mi, 29.09.2021 um 19 Uhr, Turn- und Festhalle Villingendorf

Klassenstufe 5:           Mo, 27.09.2021 um 19 Uhr, Aula der GWRS

Klassenstufe 6:           Di, 28.09.2021 um 19 Uhr, Aula der GWRS

Klassenstufe 7:           Mi, 29.09.2021 um 19 Uhr, Aula der GWRS

Klassenstufe 8:           Do, 30.09.2021 um 19 Uhr, Turn- und Festhalle Villingendorf

Klassenstufe 9:           Mo, 04.10.2021 um 19 Uhr, Aula der GWRS 

Klassenstufe 10:         Mo, 04.10.2021 um 19 Uhr, Turn- und Festhalle Villingendorf

Die Materiallisten finden Sie auf der Schulhomepage. Die Stundenpläne veröffentlichen wir aller Voraussicht nach diesen Freitag, 10.09.2021 gegen Abend auf unserer Schulhomepage www.schule-villingendorf.de. Späte Lehrerzuweisungen stellten dieses Jahr hier eine ganz besondere Herausforderung dar. 

Leider werden die Bauarbeiten im Außenbereich/Pausenhof der Schule zu Schuljahresbeginn noch nicht vollkommen abgeschlossen sein. Das Hauptgebäude wird jedoch betretbar sein, während das Grundschulgebäude regulär nur über den unteren Eingang zugänglich ist. Der obere Eingang fungiert hier lediglich als Notausgang, bis zur

Fertigstellung der Treppe muss der Umweg über den Klettergarten bzw. den Fußweg daran vorbei genommen werden. Bis spätestens 24.09.2021 sollen die Baustellen abgeschlossen sein. Nach Auskunft des Bürgermeisteramts könnte der Mensabetrieb in der neuen Mensa/Foyer in der neuen Mehrzweckhalle ab Ende November 2021 aufgenommen werden. Der Umzug in die neue Mehrzweckhalle mit dem Sport- und Veranstaltungsbetrieb ist bis zum Jahreswechsel eingeplant. Im Anschluss beginnt mit dem Abbruch der bisherigen Turn- und Festhalle der zweite Bauabschnitt.

Der aktuelle Stand der Corona-Verordnung Schule beinhaltet folgende Regelungen (siehe hierzu auch Anlage):

Bis auf weiteres besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiter und Besucher der Schule. Folgende Ausnahmebestimmungen gelten:

1. im fachpraktischen Sportunterricht,

2. im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten unter gewissen Vorgaben,

3. In Zwischen- und Abschlussprüfungen,

4. bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),

5. in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude und

6. für Schwangere.

Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19-Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schul(halb)jahres abzugeben; soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Sportunterricht findet grundsätzlich statt. Hier gelten nur bei einem positiven Corona-Fall besondere Regelungen.

Schulveranstaltungen einschließlich Sitzungen der schulischen Gremien sind zulässig.

In jeder Woche müssen bis auf weiteres zwei COVID-19-Schnelltests durchgeführt werden; ausgenommen sind immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen. In den ersten beiden Schulwochen wird aber auch diesem Personenkreis das Angebot für kostenlose Testungen unterbreitet.

Das aus dem letzten Schuljahr bekannte Procedere wird hier grundsätzlich beibehalten:

Testungen finden in den ersten beiden Unterrichtswochen montags und donnerstags statt; in der Grundschule im Elternhaus und über ein Formular attestiert, ab Klasse 5 im Klassenverband in der Schule.

Falls Sie als Grundschuleltern keinen Test für kommenden Montag, 13.09.21 mehr vorrätig haben oder anderweitig beschaffen können, besteht die Möglichkeit, sich diesen Freitag, 10.09.21 zwischen 8 Uhr und 12.30 Uhr im Sekretariat der Schule einen solchen abzuholen.

Nach Verlautbarung des Kultusministeriums vom 8. September werden die Testungen ab dem 27.09.21 bis zum 29.10.21 (Beginn Herbstferien) auf drei Testungen pro Woche erweitert (Montag, Mittwoch, Freitag).

Das Land Baden-Württemberg stellt die Tests nach wie vor kostenlos zur Verfügung. Dabei handelt es sich derzeit ausschließlich um die sogenannten „Nasenbohrer“-Tests.

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im Ausland (z.B. Irlandreise) sind bis zum 31. Januar 2022 untersagt. Ein- oder mehrtägige Praktika sind zulässig. Die Mitwirkung von außerschulischen Personen am Schulbetrieb ist ebenfalls zulässig.

Bei einem positiven Corona-Fall gibt es nicht automatisch eine Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen. An dessen Stelle tritt nun für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist. Sie werden zudem während der Zeitdauer von fünf Schultagen nur noch im bisherigen Klassenverband bzw. in der bisherigen Lerngruppe unterrichtet. Ausnahme: Für die Schülerlinnen und Schüler der Grundschule gilt nur eine einmalige Testpflicht vor Betreten der Einrichtung mindestens mittels Schnelltest.

Ab dem ersten Schultag findet wieder in der ersten Pause ein Bäckerverkauf statt. Hierfür konnten wir Frau Birsen Su gewinnen, welche wir auf diesem Weg herzlich willkommen heißen. Auch der Mensabetrieb findet grundsätzlich uneingeschränkt und wie gewohnt statt.

Jeder Schüler/jede Schülerin bekommt eine Windows 365 Office Paket-Lizenz kostenfrei für die gesamte Zeit des Schulbesuchs bei uns zur Verfügung gestellt. Die benötigten Informationen bzw. Zugangsdaten werden über die Schülerinnen und Schüler in den ersten Unterrichtstagen ausgegeben und bei den Klassenpflegschaften besprochen.

Auch in diesem Schuljahr steht Claudia Seifried als Schulsozialarbeiterin wieder zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung für sich oder ihr Kind benötigen, können sie sich gerne über SchoolFox oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei ihr melden.

Der Ganztag findet grundsätzlich statt. Details zu den Angebotenen und Regelungen gehen Ihnen in einer separaten Mitteilung zu.

Freundliche Grüße

Rainer Kropp-Kurta, Eugenia Remisch und Birgit Storz