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Aktuelles

Hinweise zur Notfallbetreuung während der Schließung der Schule und der Kindertageseinrichtungen in Villingendorf

Aktualisierung: Donnerstag, 26.03.2020, 12 Uhr

Liebe Eltern,

die aktuelle Entwicklung bei der Verbreitung des Coronavirus hat die baden-württembergische Landesregierung dazu veranlasst, ab Dienstag, 17. März 2020, den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb an Kindertagesstätten (Kindergärten und Kinderkrippe) auszusetzen.

Die Maßnahme ist bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 angesetzt, also bis zum Ende der Osterferien.

Für die Zeit der Schließung der Einrichtungen wird eine Notfallbetreuung ausschließlich für Kinder von Beschäftigten in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ eingerichtet. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Zur kritischen Infrastruktur zählen:

    1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
    2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
    3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Be- schäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
    4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
    5. Rundfunk und Presse,
    6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
    7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
    8. Bestatter.

Wenn Sie zu dem angesprochenen Personenkreis gehören und einen Betreuungsbedarf haben, bitten wir Sie um eine Rückmeldung mit einer kurzen Begründung zum Bedarf (z.B. Angaben zum Beruf usw.) und zu den konkreten Bedarfszeiten.

Die Notfallbetreuung wird auch in den eigentlichen Osterferien angeboten.

Für die Schülerinnen und Schüler der GWRS Villingendorf per Mal an:

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Für Kinder an den Kindertageseinrichtungen (Kindergarten St. Maria und Waldenwiesen, Kinderkrippe):

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Über die weiteren Details werden die betroffenen Eltern dann direkt informiert.

pdf2020-03-18_HinweiseFormular_zur_Notfallbetreuung_Vdorf.pdf81.54 kB

pdf2020_03_26_MD-Schreiben_Notbetreuung_Osterferien_und_anderes.pdf190.76 kB