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Anpassung der CoronaVO Schule

Mit Wirkung ab dem morgigen Donnerstag, 22.10.20 gibt es in Sachen Maskentragepflicht folgende Neuerung, die uns heute vom Kultusministerium übermittelt wurde:

In den Pausenzeiten kann die Maske außerhalb von Gebäuden abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.