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Aktuelles

Änderung der Corona-Verordnung Schule und Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen

Mit Wirkung zum 16.10.2020 wird die Corona-Verordnung seitens des Kultusministeriums ergänzt. Wesentliche Neuerungen: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35/100.000 im Landesschnitt wird die Maskenpflicht ab Klasse 5 auf den eigentlichen Unterricht ausgeweitet und außerunterrichtliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem wurde das Hygienekonzept um verpflichtendes Stoßlüften alle 20 Minuten erweitert.

Leider ist die landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner erreicht. Daher gilt nunmehr nach § 6a CoronaVO Schule, dass alle Schüler ab einschl. Klassenstufe 5 sowie alle Lehrer (auch in der Grundschule) bis auf weiteres Maskentragepflicht auch im Unterricht haben. Außerunterrichtliche Veranstaltungen, u.a. auch aktuell ProBeruf in Klassenstufe 8, dürfen nicht stattfinden.

pdf2020-10-15_kurz_Hygienehinweise.pdf764.06 kB